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Ratgeber Energie

Energieausweis verstehen: was der Ausweis wirklich verrät

Der Energieausweis gehört zu den ersten Unterlagen, die Sie zu einer Immobilie sehen, und zu den am häufigsten missverstandenen. Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis, Endenergie in Kilowattstunden, Effizienzklassen von A+ bis H: Die Angaben wirken technisch, entscheiden aber ganz praktisch mit über künftige Heizkosten und anstehende Modernisierungen. Seit dem Gebäudeenergiegesetz müssen die Pflichtangaben sogar schon in der Immobilienanzeige stehen.

Dieser Ratgeber erklärt in sechs Kapiteln, was hinter den Begriffen steckt: welcher Ausweistyp was aussagt, wie die Kennwerte zustande kommen, wo die Grenzen der Aussagekraft liegen und worauf Sie bei Besichtigung und Kaufentscheidung achten sollten. Auf unseren Objektseiten zeigen wir die Energiedaten übrigens vollständig und rechtssicher an, und wenn Sie einen Ausweis gemeinsam durchgehen möchten, nehmen wir uns die Zeit. Das PDF ist kostenlos und ohne Anmeldung.

Das steht drin
  • Pflicht und Gültigkeit
  • Bedarfs- und Verbrauchsausweis
  • Kennwerte und Klassen lesen
  • Grenzen der Aussagekraft
  • Worauf Käufer achten sollten
  • Worauf Mietende achten sollten
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis?
Der Bedarfsausweis berechnet den theoretischen Energiebedarf aus der Bausubstanz (Hülle, Fenster, Heizung), unabhängig vom Verhalten der Bewohner. Der Verbrauchsausweis bildet den tatsächlichen Verbrauch der letzten drei Jahre ab und hängt damit auch davon ab, wie viel geheizt wurde. Der Bedarfsausweis ist aussagekräftiger für die Substanz, der Verbrauchsausweis günstiger in der Erstellung.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
In der Regel zehn Jahre ab Ausstellung. Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein gültiger Ausweis vorliegen, seine Pflichtangaben gehören bereits in die Anzeige, und spätestens bei der Besichtigung muss er vorgelegt werden.
Was bedeuten die Energieklassen A+ bis H?
Sie ordnen den Endenergiekennwert des Gebäudes einer Skala zu, ähnlich wie bei Haushaltsgeräten. Ein Altbau mit Klasse F oder G ist kein Ausschlusskriterium, aber ein klarer Hinweis auf künftige Heizkosten und möglichen Modernisierungsbedarf, den man in den Kaufpreis einrechnen sollte.
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Wir gehen die Punkte gern gemeinsam mit Ihnen durch, telefonisch unter 02151 9281300 oder im Büro in Duisburg-Rumeln.

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