Der amtliche Bodenrichtwert für Ihre Adresse, mit Einordnung von der IHK-zertifizierten Wertermittlerin für Wohnimmobilien. Kostenlos, unverbindlich, per E-Mail.
Wir fragen den amtlichen Bodenrichtwert für Ihre Adresse ab und senden Ihnen das Ergebnis in wenigen Minuten per E-Mail. Falls die Nachricht nicht ankommt, lohnt ein Blick in den Spam-Ordner.
Welchen amtlichen Richtwert hat der Boden unter Ihrem Haus? Wohngefühl Immobilien sendet Ihnen den Bodenrichtwert für Ihre Adresse in Duisburg oder am Niederrhein per E-Mail, kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten den Wert Ihrer Richtwertzone mit Zonenname und Stichtag aus BORIS NRW, dem Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse. Die Daten sind öffentlich; wir nehmen Ihnen die Abfrage ab und ordnen das Ergebnis verständlich ein: was die Zahl für Ihr Grundstück bedeutet und was nicht. Hinter der Einordnung steht Heike Langenkamp, IHK-zertifizierte Immobilienmaklerin und Wertermittlerin für Wohnimmobilien.
Die Auskunft hilft Eigentümern, die über einen Verkauf nachdenken. Erben und Beschenkten, die eine erste belastbare Zahl brauchen. Kaufinteressenten, die ein Angebot einordnen möchten. Und allen, die einfach neugierig sind.
Bodenrichtwerte sind amtliche Durchschnittswerte für den Boden, angegeben in Euro je Quadratmeter Grundstücksfläche. Sie gelten jeweils für eine Richtwertzone, also ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen, und werden in Nordrhein-Westfalen regelmäßig zum Stichtag 1. Januar veröffentlicht. Einsehbar sind sie im amtlichen Informationssystem BORIS NRW.
Ermittelt werden die Werte vom Gutachterausschuss. Jeder beurkundete Kaufvertrag geht in dessen Kaufpreissammlung ein; aus diesen tatsächlich gezahlten Preisen leitet der Ausschuss die Richtwerte ab. Das unterscheidet sie von Portal-Schätzungen, die auf Angebotspreisen und damit auf den Forderungen der Anbieter aufsetzen. Für eine Wertermittlung sind Bodenrichtwerte deshalb der belastbarere Ausgangspunkt.
Zwei Dinge sind Bodenrichtwerte nicht. Sie sind nicht der Kaufpreis eines einzelnen Grundstücks: Zuschnitt, Größe, Erschließung und die genaue Lage innerhalb der Zone können den Wert nach oben oder unten verschieben. Und sie sind nicht der Wert Ihrer Immobilie: Der Richtwert bewertet allein den Boden, bei einer bebauten Immobilie kommen Zustand, Baujahr und Ausstattung des Gebäudes hinzu.
Wie unterschiedlich der Boden bewertet wird, zeigen ausgewählte Richtwertzonen aus dem Duisburger Westen, also aus Rumeln-Kaldenhausen, Rheinhausen und Homberg (BORIS NRW, Stichtag 01.01.2026). Es handelt sich um Beispiele; BORIS NRW weist je Ortsteil mehrere Zonen aus.
| Lage (Richtwertzone) | Nutzung | Bodenrichtwert (€/m²) |
|---|---|---|
| Rumeln, Zone Lutherstraße | Ein- und Zweifamilienhäuser | 330 |
| Kaldenhausen, Zone Bonnacker | Ein- und Zweifamilienhäuser | 340 |
| Rheinhausen-Friemersheim, Zone Ackerstraße | Einfamilienhäuser | 340 |
| Rheinhausen-Hochemmerich, Zone Lortzingstraße | Mehrfamilienhäuser | 225 |
| Homberg-Hochheide, Rheinpreußensiedlung, Zone Südstraße | Einfamilienhäuser | 270 |
| Homberg-Hochheide, Zone Kirchstraße | Mehrfamilienhäuser | 240 |
Quelle: BORIS NRW (amtliche Bodenrichtwerte, Gutachterausschuss Duisburg), Stichtag 01.01.2026. Vollständige Einordnung im Marktbericht Duisburg-West.
Quelle: BORIS NRW (amtliche Bodenrichtwerte, Gutachterausschuss Duisburg), Stichtag 01.01.2026, abgerufen im Juli 2026.
Schon diese Auswahl zeigt die Spannweite: Für Ein- und Zweifamilienhauslagen reichen die Beispielwerte von 270 €/m² in der Homberger Rheinpreußensiedlung bis 340 €/m² in Kaldenhausen und Rheinhausen-Friemersheim. Bei einem Grundstück von 500 m² entspricht allein der Abstand zwischen diesen beiden Zonen rechnerisch 35.000 Euro. Zwischen benachbarten Zonen liegen teils spürbare Unterschiede, und der Wert eines einzelnen Grundstücks kann vom Richtwert seiner Zone abweichen. Deshalb lohnt sich die adressgenaue Auskunft: Sie erhalten den Wert der Zone, in der Ihr Grundstück tatsächlich liegt.
Nein. Der Bodenrichtwert ist ein amtlicher Durchschnittswert für eine ganze Richtwertzone, abgeleitet aus beurkundeten Kaufverträgen. Der Preis eines einzelnen Grundstücks kann davon abweichen, etwa durch Zuschnitt, Größe, Erschließung oder die genaue Lage innerhalb der Zone. Ein Gebäude ist im Bodenrichtwert nicht enthalten.
Aus BORIS NRW, dem amtlichen Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Nordrhein-Westfalen. Die Werte werden aus beurkundeten Kaufverträgen abgeleitet und sind öffentlich zugänglich. Wir übernehmen sie unverändert und ergänzen die verständliche Einordnung für Ihre Adresse.
Nichts. Die Auskunft ist kostenlos und unverbindlich. Die zugrunde liegenden BORIS-Daten sind öffentlich; unsere Leistung besteht darin, Ihnen die Abfrage abzunehmen und das Ergebnis für Ihre Adresse einzuordnen.
Damit Sie den amtlichen Wert mit Zonenname, Stichtag und einer verständlichen Einordnung schwarz auf weiß haben und bei Rückfragen einen direkten Ansprechpartner: Sie antworten einfach auf die E-Mail. Ein Geheimnis ist der Bodenrichtwert nicht, die Daten sind öffentlich einsehbar; wir nehmen Ihnen die Abfrage ab und liefern das Ergebnis in der Regel innerhalb weniger Minuten.
Ihre Adresse brauchen wir für die amtliche Abfrage der Richtwertzone, Ihre E-Mail-Adresse für den Versand des Ergebnisses; zur Missbrauchsvermeidung protokollieren wir Anfragen. Eine Telefonnummer fragen wir bewusst nicht ab. Markt-Informationen erhalten Sie nur, wenn Sie das optionale Häkchen setzen, mit separater Bestätigungs-E-Mail und jederzeitiger Abmeldung. Details stehen in der Datenschutzerklärung.
Nein. Der Bodenrichtwert bewertet nur den Boden. Bei einer bebauten Immobilie kommen Zustand, Baujahr, Ausstattung und die Nachfrage vor Ort hinzu. Wenn Sie wissen möchten, was Ihre Immobilie insgesamt wert ist, ist unsere kostenlose Immobilienbewertung der passende nächste Schritt.