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Trennung & Scheidung

Die gemeinsame Immobilie: verkaufen, auszahlen oder behalten?

Bei einer Trennung ist das Haus oft der größte Vermögenswert und der größte Streitpunkt zugleich. Was wirklich hilft: die drei Wege nüchtern durchrechnen, mit einem Wert, dem beide Seiten vertrauen können. Genau dafür sind wir da, neutral für beide.

Kostenlose Immobilienbewertung

Neutral und kostenfrei. Amtliche Bodenrichtwerte statt Bauchgefühl: eine Grundlage, die beide akzeptieren können.

Nüchtern betrachtet

Die Immobilie ist lösbar. Auch jetzt.

Kaum eine Entscheidung in einer Trennung trägt so viel Gewicht wie die über das gemeinsame Haus oder die gemeinsame Wohnung: Es geht um Geld, um Kinder und Schule, um Erinnerungen und um die Frage, wer wo wohnen wird. Unsere Rolle darin ist bewusst begrenzt und gerade deshalb hilfreich: Wir liefern die Fakten zur Immobilie, neutral für beide Seiten, und wickeln den Verkauf ab, wenn er die richtige Lösung ist. Diese Begleitung ist einer unserer Schwerpunkte, gewachsen aus über 490 Vermittlungen seit 2010.

Der häufigste Fehler, den wir seit 2010 beobachten: Es wird über Lösungen gestritten, bevor der Wert der Immobilie und die Restschuld des Kredits überhaupt feststehen. Mit diesen zwei Zahlen wird aus einem Gefühlsthema eine Rechenaufgabe, und über Rechenaufgaben lässt sich deutlich friedlicher sprechen.

Für Zugewinnausgleich, Unterhalt und alles Familienrechtliche gehören Anwalt oder Mediatorin an Ihre Seite. Wir arbeiten deren Ergebnissen sauber zu, mit einer dokumentierten Wertermittlung auf amtlicher Datenbasis.

Der Vergleich

Drei Wege, ehrlich gerechnet

Verkaufen

Der klare Schnitt

Die Immobilie wird am Markt verkauft, der Kredit aus dem Erlös abgelöst, der Rest nach Eigentumsanteilen geteilt.

  • Stärke: Beide werden finanziell frei, der Marktpreis ersetzt den Streit um den Wert.
  • Zu beachten: Bei vorzeitiger Kreditablösung kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
  • Passt, wenn: keiner die Immobilie allein halten kann oder will.

Auszahlen

Einer bleibt

Ein Partner übernimmt die Immobilie und zahlt den anderen auf Basis des ermittelten Werts abzüglich Restschuld aus.

  • Stärke: Vertrautes Umfeld bleibt, oft wichtig für Kinder.
  • Zu beachten: Die Bank muss die Haftungsentlassung des Ausziehenden mittragen und prüft die Bonität des Bleibenden neu. Hier scheitern die meisten Übernahmen.
  • Passt, wenn: Einkommen und Eigenkapital die Übernahme realistisch tragen.

Behalten & vermieten

Die Verbindung bleibt

Die Immobilie bleibt gemeinsames Eigentum und wird vermietet; die Miete bedient den Kredit.

  • Stärke: Kein Verkauf unter Zeitdruck, Vermögenswert bleibt erhalten.
  • Zu beachten: Die wirtschaftliche Bindung an den früheren Partner bleibt bestehen, jede Reparatur und jede Neuvermietung braucht weiter gemeinsame Entscheidungen. Dauerhaft funktioniert das selten.
  • Passt, wenn: beide es ausdrücklich wollen und sachlich miteinander können.

Der vierte Weg, den niemand wählen sollte: die Teilungsversteigerung

Können sich Miteigentümer gar nicht einigen, kann jeder von ihnen die Teilungsversteigerung beim Amtsgericht beantragen. Das Ergebnis liegt häufig unter dem, was ein freier Verkauf erzielt hätte, das Verfahren dauert und die Kontrolle über den Ausgang geben beide ab. In fast allen Fällen ist der gemeinsame freie Verkauf der wirtschaftlich bessere Weg, selbst wenn man sich sonst in nichts mehr einig ist.

Zeitpunkt & Steuern

Was Kalender und Finanzamt mitreden

Eine Scheidung setzt das Trennungsjahr voraus; verkauft werden darf die gemeinsame Immobilie aber jederzeit, auch schon während der Trennung, wenn beide zustimmen. Viele Paare nutzen genau diese Zeit, um den Verkauf geordnet vorzubereiten, statt ihn später unter Druck abzuwickeln.

Steuerlich gilt: Solange die Immobilie bis zum Verkauf selbst bewohnt war, bleibt der Verkaufsgewinn in der Regel einkommensteuerfrei. Vorsicht ist nach dem Auszug geboten. Der Bundesfinanzhof hat 2023 entschieden, dass der ausgezogene Partner steuerpflichtig werden kann, wenn er seinen Miteigentumsanteil innerhalb der zehnjährigen Frist veräußert, auch beim Verkauf an den früheren Partner; dass die eigenen Kinder weiter dort wohnen, zählt dabei nicht als eigene Selbstnutzung. Wer die Übertragung plant, sollte vorher mit dem Steuerberater sprechen.

Zuletzt geprüft und aktualisiert am 13.08.2026; Veräußerungsfrist nach § 23 EStG, Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14.02.2023, Az. IX R 11/21. Diese Hinweise ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

Neutral für beide

Warum ein unbeteiligter Dritter jetzt Gold wert ist

Wenn zwei Menschen sich trennen, hat jede Zahl, die einer von beiden nennt, ein Glaubwürdigkeitsproblem. Deshalb beginnt unsere Arbeit mit einer Wertermittlung, die keiner Seite gehört: amtliche Bodenrichtwerte aus BORIS NRW, echte Vergleichsdaten vom Niederrhein, offengelegte Herleitung. Dieselbe Zahl geht an beide, auf Wunsch in zwei getrennten Gesprächen.

Auch im Verkauf selbst müssen sich frühere Partner bei uns nicht begegnen: Wir stimmen Besichtigungen, Rückfragen und Entscheidungen mit beiden getrennt ab und dokumentieren jeden Schritt für beide gleich. Diskretion ist dabei selbstverständlich; die Nachbarschaft muss nicht erfahren, warum verkauft wird. Und wenn nach dem Verkauf ein neues Zuhause gesucht wird, hilft ein kostenloser Suchauftrag beim nächsten Kapitel.

Häufige Fragen

Was uns bei Trennungen am häufigsten gefragt wird

Müssen bei einer Scheidung beide Partner dem Hausverkauf zustimmen?

Gehört die Immobilie beiden, geht ohne beide Unterschriften nichts: Verkauf, Preis und Notartermin brauchen die Zustimmung beider Eigentümer. Selbst wenn die Immobilie nur einem Partner gehört, kann während der Ehe die Zustimmung des anderen erforderlich sein, wenn sie im Wesentlichen das gesamte Vermögen ausmacht. Deshalb lohnt sich eine gemeinsame Faktenbasis früh, bevor Positionen sich verhärten.

Was passiert mit dem gemeinsamen Kredit beim Verkauf?

Der Kredit läuft unabhängig von der Trennung weiter; beide Unterzeichner haften weiter. Beim Verkauf wird die Restschuld in der Regel aus dem Kaufpreis abgelöst, gegebenenfalls fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an. Übernimmt ein Partner die Immobilie, muss die Bank der Haftungsentlassung des anderen zustimmen; sie prüft dafür dessen Bonität neu. Diese Zustimmung ist der Punkt, an dem Übernahmepläne am häufigsten scheitern.

Einer will verkaufen, die andere nicht. Was dann?

Zunächst verhandeln, mit einem neutralen Wert als Grundlage; oft scheitert die Einigung nicht am Willen, sondern an unterschiedlichen Preisvorstellungen. Führt kein Weg zusammen, kann jeder Miteigentümer als letztes Mittel die Teilungsversteigerung beantragen. Sie erzielt häufig weniger als der freie Verkauf und macht aus der Trennung ein Gerichtsverfahren; wer sie vermeiden kann, sollte das tun.

Fällt beim Verkauf in der Scheidung Spekulationssteuer an?

Solange beide bis zum Verkauf in der Immobilie gewohnt haben, in der Regel nein: Selbstgenutztes Wohneigentum ist von der Zehnjahresfrist ausgenommen. Vorsicht nach dem Auszug: Wer ausgezogen ist und seinen Miteigentumsanteil später innerhalb der Frist verkauft, auch an den früheren Partner, kann steuerpflichtig werden. Das hat der Bundesfinanzhof 2023 entschieden. Vor der Übertragung gehört der Fall deshalb zum Steuerberater. Ähnliche Fristfragen stellen sich übrigens auch bei einer geerbten Immobilie.

Was kostet der Verkauf, und wer zahlt den Makler?

In Nordrhein-Westfalen ist eine Gesamtprovision von 7,14 Prozent inklusive Mehrwertsteuer üblich, hälftig geteilt zwischen Käufer- und Verkäuferseite; der Verkäuferanteil wird aus dem Verkaufserlös beglichen und erst mit notariellem Kaufvertrag fällig. Bewertung und Beratung vorab sind kostenfrei, für beide Partner gleichermaßen.

Der erste neutrale Schritt

Eine Zahl, mit der beide rechnen können.

Die kostenlose Bewertung rechnet mit amtlichen Bodenrichtwerten aus BORIS NRW und echten Vergleichsdaten, nicht mit Portal-Schätzungen. Auf Wunsch besprechen wir das Ergebnis mit beiden Partnern getrennt.

Kostenlose Immobilienbewertung
Oder direkt und diskret: 02151 9281300, Montag bis Freitag 10 bis 18 Uhr.
Heike Langenkamp, Inhaberin von Wohngefühl Immobilien
Heike Langenkamp
Inhaberin, IHK-zertifizierte Immobilienmaklerin und Wertermittlerin für Wohnimmobilien. Seit 2010 am Niederrhein, über 490 vermittelte Immobilien.
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