Makler darf sich in Deutschland jeder nennen. Das Gesetz verlangt keine Prüfung. Heike Langenkamp hat den fachlichen Nachweis trotzdem erbracht, zweimal, bei der Industrie- und Handelskammer. Was das für Sie bedeutet, wenn Sie Ihre Immobilie in Duisburg verkaufen oder bewerten lassen.
Viele Verkäuferinnen und Verkäufer gehen davon aus, dass hinter der Berufsbezeichnung eine Prüfung steht. Das ist nicht so. Wer die Unterschiede kennt, kann Angebote besser einordnen.
Für die Erlaubnis nach Paragraph 34c der Gewerbeordnung prüft die zuständige Behörde, ob keine einschlägigen Vorstrafen vorliegen und ob die Vermögensverhältnisse geordnet sind. Einen fachlichen Befähigungsnachweis verlangt sie nicht.
Die Berufsbezeichnung Immobilienmakler ist nicht geschützt. Ein Sachkundenachweis war im Gesetzgebungsverfahren vorgesehen, wurde aber nicht eingeführt.
Heike Langenkamp hat 2010 den berufsbegleitenden Zertifikatslehrgang „Immobilienmakler (IHK)“ bei der IHK zu Düsseldorf absolviert und mit einer Projektarbeit abgeschlossen. 2014 folgte bei der IHK Mittlerer Niederrhein die Weiterbildung zur Wertermittlung von Wohnimmobilien.
Beide Urkunden liegen im Original vor und stehen weiter unten auf dieser Seite. Sie zeigen sie Ihnen jederzeit auch im Gespräch.
Berufsbegleitender Zertifikatslehrgang mit Immobilienfachlehre, Büroorganisation, Exposé, Recht, Steuerrecht und Marketingpraxis. Abgeschlossen mit einer Projektarbeit.
Rechtsgrundlagen und Wertbegriffe, Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren, Bodenwertermittlung sowie Berechnungen an echten Objekten.
Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren sind erlernte Handwerkszeuge. Wir rechnen mit amtlichen Bodenrichtwerten der Gutachterausschüsse aus BORIS NRW, nicht mit bundesweiten Durchschnitten aus einem zugekauften Rechner.
Recht und Steuerrecht waren Prüfungsinhalte. Bei Erbengemeinschaften, Nießbrauch, Erbbaurecht oder Spekulationsfrist wissen wir, wann eine Frage an die Notarin oder die Steuerberatung gehört und stellen sie rechtzeitig.
Jede Wertangabe von uns nennt ihre Quelle und ihren Stichtag. Sie können jede Zahl nachprüfen. Das ist der Unterschied zwischen einer belastbaren Wertermittlung und einer Hausnummer.
Eine IHK-Zertifizierung ist keine öffentliche Bestellung und Vereidigung nach Paragraph 36 der Gewerbeordnung. Für ein Gerichtsgutachten, etwa in einem strittigen Erbfall oder einer Scheidung vor Gericht, brauchen Sie eine öffentlich bestellte und vereidigte Person. Wir sagen Ihnen das offen und nennen Ihnen bei Bedarf eine passende Adresse. Für die Wertermittlung beim Verkauf Ihrer Immobilie ist unsere Qualifikation die richtige.
Nein. Für die Erlaubnis nach Paragraph 34c der Gewerbeordnung genügen Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse. Einen fachlichen Befähigungsnachweis verlangt der Gesetzgeber nicht, und die Berufsbezeichnung ist nicht geschützt. Wer eine IHK-Zertifizierung vorweist, hat sie freiwillig erworben.
Heike Langenkamp hat 2010 bei der IHK zu Düsseldorf den berufsbegleitenden Zertifikatslehrgang „Immobilienmakler (IHK)“ absolviert, mit Immobilienfachlehre, Exposé, Recht, Steuerrecht und Marketingpraxis, abgeschlossen mit einer Projektarbeit. 2014 kam bei der IHK Mittlerer Niederrhein die Weiterbildung zur Wertermittlung von Wohnimmobilien hinzu, mit Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren sowie Bodenwertermittlung.
Nein, und das behaupten wir auch nicht. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung nach Paragraph 36 der Gewerbeordnung ist ein eigenes Verfahren mit anderen Anforderungen. Für ein Gerichtsgutachten brauchen Sie eine öffentlich bestellte und vereidigte Person. Für eine belastbare Wertermittlung beim Verkauf Ihrer Immobilie ist unsere Qualifikation die passende.
Fragen Sie nach der Erlaubnis nach Paragraph 34c GewO, nach nachweisbaren Qualifikationen und nach Referenzen aus Ihrem Stadtteil. Lassen Sie sich Zertifikate zeigen. Und fragen Sie, womit die Wertermittlung rechnet: amtliche Bodenrichtwerte sind nachprüfbar, bundesweite Durchschnittswerte aus einem zugekauften Rechner sind es nicht. Unsere Referenzen und Ortsseiten können Sie jederzeit einsehen.
Ein Gespräch kostet Sie nichts und verpflichtet Sie zu nichts. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung Ihrer Immobilie und können danach in Ruhe entscheiden.