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KI-generiertes Symbolbild: Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses mit Holzgeländer, Terrazzostufen und Wohnungstüren
KI-generiertes Symbolbild
Für Verwalter und Vermieter

Wohnflächen­berechnung für Hausverwaltungen: alle Wohnungen eines Hauses nach derselben Regel

Haus anfragen

Sechs Wohnungen ab 1.254 €, mit Grundriss jeder Wohnung 1.644 €. Den Preis für Ihr Haus zeigt der Rechner, auch netto.Berechnung mit Stempel eines zertifizierten Sachverständigen

GrundrissMaßstab 1:100 · AusschnittBeispielAusschnitt aus einem bemaßten Grundriss im Maßstab 1:100, gezeichnetes Beispiel: Räume mit Flächenangabe, Maßketten an den WändenSo sehen Ihre Unterlagen aus
Auf einen Blick

Mit Stempel eines zertifizierten Sachverständigen für Immobilienbewertung

Er bestätigt Ihre Wohnflächenberechnung mit seinem Stempel. Grundlage ist unser Aufmaß bei Ihnen vor Ort.

Sie suchen

  • Verlässliche Flächen für alle Wohnungen eines Hauses.
  • Eine Grundlage für Nebenkosten und Mieterhöhungen, die Nachfragen standhält.
  • Einen Ansprechpartner, der die Termine mit den Mietern abstimmt.

Sie bekommen

  • Alle Wohnungen in einem Durchgangdie Termine stimmen wir mit den Mietern ab
  • Berechnung jeder Wohnung nach derselben Regeldazu eine Flächenaufstellung für das ganze Haus
  • Stempel eines zertifizierten Sachverständigenfür Immobilienbewertung, auf Ihrer Berechnung
  • Festpreis je Haussechs Wohnungen ab 1.254 Euro inkl. MwSt., netto ausweisbar
Was der Stempel bedeutet: Ein zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung aus dem Fachteam unseres Partners bestätigt Ihre Wohnflächenberechnung mit seinem Stempel. Grundlage ist unser Aufmaß bei Ihnen vor Ort, er selbst war nicht in Ihren Räumen. Welche Stelle ihn zertifiziert hat, nennen wir Ihnen gern auf Nachfrage.Das Siegel oben ist eine Zeichnung, nicht der Stempel selbst.

Die Flächen im Haus stammen aus drei Jahrzehnten und vier Quellen, und bei jeder Abrechnung fragt ein anderer Mieter nach. Wir messen alle Wohnungen in einem Durchgang nach derselben Regel. Danach haben Sie eine Flächenaufstellung, auf die sich die Abrechnung stützen kann.

Der Schlüssel für alle

Warum eine Wohnung allein nicht reicht

Haben Vermieter und Mieter nichts anderes vereinbart, werden Betriebskosten nach dem Anteil der Wohnfläche verteilt (§ 556a Abs. 1 BGB). Maßgeblich ist dabei die tatsächliche Fläche und nicht die Zahl im Mietvertrag. So hat es der Bundesgerichtshof am 30. Mai 2018 entschieden (VIII ZR 220/17).

Für ein Haus mit sechs Wohnungen heißt das: Jede Fläche steht im Nenner jeder Abrechnung. Wird eine Wohnung neu gemessen und fünf bleiben bei der alten Zahl, stimmt der Schlüssel für keinen mehr genau. Deshalb empfehlen wir, das ganze Haus in einem Durchgang nach derselben Regel zu messen.

Wohngefühl Immobilien aus Duisburg misst ganze Mehrfamilienhäuser nach der Wohnflächenverordnung auf: Sechs Wohnungen auf drei Etagen kosten 1.644 Euro, mit Grundriss und Berechnung jeder Wohnung und Mehrwertsteuer; nur mit Berechnung sind es 1.254 Euro. In den Orten des Einsatzgebiets ist die Anfahrt enthalten. Stand 2. Oktober 2026. Ohne Mehrwertsteuer 1.381,51 Euro. Zwölf Wohnungen auf vier Etagen 3.138 Euro.

Das Ergebnis

Eine Flächenaufstellung für das ganze Haus

Zu jeder Wohnung bekommen Sie den Grundriss im Maßstab 1:100 und die Berechnung Raum für Raum. Obendrauf liegt das Blatt, das Sie für die Abrechnung brauchen: alle Wohnungen untereinander, jede mit ihrer Fläche und ihrem Anteil. Diese Aufstellung stellen wir aus den Berechnungen der einzelnen Wohnungen zusammen.

Weil alle Zahlen aus demselben Aufmaß und derselben Regel stammen, lässt sich jede einzelne am Plan nachvollziehen. Fragt ein Mieter nach, zeigen Sie ihm den Grundriss seiner Wohnung und die Zeile in der Aufstellung.

Wie Plan und Berechnung einer einzelnen Wohnung aufgebaut sind, zeigen wir an einem Beispiel.

Flächen­aufstellungMehrfamilienhaus, sechs Wohnungen · alle nach Wohnflächenverordnung

Beispiel
Keller 51,20 m²15,04 %Dachgeschoss links 47,60 m²13,98 %Dachgeschoss rechts 62,80 m²18,45 %1. Obergeschoss links 58,30 m²17,13 %1. Obergeschoss rechts 62,40 m²18,33 %Erdgeschoss links 58,10 m²17,07 %Erdgeschoss rechts Treppe DG 1. OG EG

Schema ohne Maßstab. Tippen Sie eine Wohnung an.

WohnungWohnflächeAnteil
Erdgeschoss links62,40 m²18,33 %
Erdgeschoss rechts58,10 m²17,07 %
1. Obergeschoss links62,80 m²18,45 %
1. Obergeschoss rechts58,30 m²17,13 %
Dachgeschoss links51,20 m²15,04 %
Dachgeschoss rechts47,60 m²13,98 %
Summe340,40 m²100 %

Ein erfundenes Beispiel. Der Anteil jeder Wohnung an der Gesamtfläche ist der Schlüssel, nach dem Betriebskosten verteilt werden, wenn nichts anderes vereinbart ist. Wird nur eine Wohnung neu gemessen, ändern sich alle sechs Anteile.

Zum Verschieben wischen oder scrollen.
Wo die Fläche zählt

Betriebskosten, Heizkosten, Eigentümergemeinschaft

Betriebskosten
Ohne andere Vereinbarung ist die Wohnfläche der gesetzliche Verteilerschlüssel. Entscheidend ist der Anteil an der tatsächlichen Gesamtwohnfläche des Hauses.
Heizkosten
Die Heizkostenverordnung lässt den Teil der Kosten, der nicht nach Verbrauch verteilt wird, nach der Wohn- oder Nutzfläche oder nach dem umbauten Raum umlegen (§ 7 Abs. 1). Auch hier steht die Fläche jeder Einheit in der Rechnung.
Eigentümergemeinschaft
Hier gelten grundsätzlich die Miteigentumsanteile. Eine Verteilung nach Fläche ist möglich, wenn die Gemeinschaft sie beschließt. Das Aufmaß aller Einheiten liefert dafür die Grundlage.
Mieterhöhung
Auch hier zählt die tatsächliche Fläche. Was das für einzelne Wohnungen bedeutet: Wohnung vermessen lassen.

Quellen: § 556a BGB, § 7 Heizkostenverordnung, § 16 Wohnungseigentumsgesetz; Bundesgerichtshof, Urteil vom 30. Mai 2018, VIII ZR 220/17. Eine Rechtsberatung im Einzelfall ist das nicht.

Zwei Beispiele

Je mehr Wohnungen, desto weniger je Wohnung

Grundriss und Berechnung jeder Wohnung, die Flächenaufstellung, Keller und Treppenhaus sind enthalten, in den Orten unseres Einsatzgebiets auch die Anfahrt. Liegt das Haus woanders, zeigt Ihnen der Rechner die Anfahrt als festen Betrag.

Sechs WohnungenDrei Etagen und Keller, rund 274 Euro je Wohnung1.644 €ohne Mehrwertsteuer 1.381,51 €
Zwölf WohnungenVier Etagen und Keller, rund 262 Euro je Wohnung3.138 €ohne Mehrwertsteuer 2.636,97 €

Für Ihr Haus rechnen Sie den Festpreis im Kostenrechner aus. Wählen Sie dort „Mehrfamilienhaus“ und stellen Sie unten auf Nettopreise um, wenn Sie für ein Unternehmen rechnen.

Wir verwenden Ihre Angaben nur, um Ihre Anfrage zu beantworten und den Termin abzustimmen (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO). Kommt kein Auftrag zustande, löschen wir sie aus unserer Datenbank nach spätestens drei Monaten und aus der Kundenverwaltung nach spätestens zwölf Monaten. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

Unverbindliche Anfrage. Sie bekommen ein Angebot per E-Mail, erst Ihre Antwort darauf ist der Auftrag.
Häufige Fragen

Was Verwalter wissen wollen

Muss ich alle Wohnungen messen lassen?

Müssen nicht. Wenn die Fläche aber als Schlüssel für die Betriebskosten dient, wirkt jede einzelne Zahl auf alle anderen. Eine neu gemessene Wohnung neben fünf alten Zahlen führt zu einem Schlüssel aus zwei Quellen. Deshalb empfehlen wir, das Haus in einem Durchgang zu messen.

Wie stimmen Sie die Termine mit den Mietern ab?

Sie nennen uns die Ansprechpartner, wir schlagen zwei Tage vor, an denen wir alle Wohnungen des Hauses nacheinander aufnehmen. Je Wohnung dauert es etwa eine Stunde. Menschen nehmen wir nicht auf: Während der Aufnahme sollte niemand im Raum stehen. Die Aufnahmen verwenden wir nur für die Unterlagen.

Was, wenn ein Mieter beim Termin nicht da ist?

Dann nehmen wir die übrigen Wohnungen wie geplant auf und vereinbaren für diese Wohnung einen zweiten Termin. Müssen wir dafür noch einmal anfahren, berechnen wir pauschal 79 Euro je Anfahrt, nicht je Wohnung. Sagen Sie uns bis zum Vortag, dass ein Mieter nicht kann, verschieben wir ohne Kosten.

Wie lange dauert es bei einem ganzen Haus?

Für die Aufnahme planen wir je Wohnung etwa eine Stunde und legen die Wohnungen möglichst auf ein oder zwei Tage. Die Unterlagen kommen in der Regel sechs bis acht Werktage nach dem letzten Termin. Bei großen Häusern kann es länger dauern, das steht dann im Angebot.

Was geschieht mit den Daten der Mieter und den Aufnahmen?

Kontaktdaten Ihrer Mieter verwenden wir nur, um die Termine abzustimmen. Die Aufnahmen der Wohnungen gehen an das Fachteam unseres Partners, das daraus Plan und Berechnung erstellt, und werden für nichts anderes verwendet. Menschen nehmen wir nicht auf. Einzelheiten stehen in unserer Datenschutzerklärung.

Was gilt in der Eigentümergemeinschaft?

Dort werden Kosten grundsätzlich nach Miteigentumsanteilen verteilt. Die Gemeinschaft kann eine andere Verteilung beschließen, etwa nach Fläche (§ 16 Abs. 2 Wohnungseigentumsgesetz). Ein Aufmaß aller Einheiten hilft also dort, wo nach Fläche verteilt wird oder werden soll. Ob das bei Ihnen der Fall ist, steht in Teilungserklärung und Beschlüssen.

Bekommen wir die Pläne als CAD-Dateien?

Ja, auf Wunsch als DWG-Datei, für 99 Euro je Wohnung oder Etage zusätzlich. Die PDF-Pläne im Maßstab 1:100 und die Flächenaufstellung bekommen Sie in jedem Fall, für alle Wohnungen in derselben Darstellung.

Messen Sie auch Läden, Büros und Praxen im Haus?

Ja. Für Gewerbeflächen werden Nutzflächen ausgewiesen. Im Kostenrechner wählen Sie „Haus mit Laden“ und geben die ungefähre Gewerbefläche an, der Preis rechnet sofort mit.

Rechnen Sie netto ab?

Unsere Preise sind Bruttopreise. Als Unternehmen bekommen Sie eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Im Kostenrechner können Sie die Anzeige auf Nettopreise umstellen.

Der erste Schritt

Nennen Sie uns das Haus

Anzahl der Wohnungen und Etagen genügen für ein Angebot zum Festpreis. Wir rufen in der Regel innerhalb eines Werktags zurück.

Haus anfragen
Oder direkt: 02151 9281300, Montag bis Freitag 10 bis 18 Uhr.
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