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Wohngefühl Immobilien
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KI-generiertes Symbolbild: leeres Zimmer mit Parkett und Heizkörper unter dem Fenster, am Boden liegen ein ausgeklappter Zollstock und ein Notizblock mit Bleistift
KI-generiertes Symbolbild
Wohnfläche nachmessen

Wohnung vermessen lassen: Wohnfläche Raum für Raum nachgemessen

Aufmaß anfragen

Wohnflächenberechnung einer Wohnung ab 334 €, mit Grundriss ab 399 €, inklusive Mehrwertsteuer. Den Preis für Ihr Objekt zeigt der Rechner.Berechnung mit Stempel eines zertifizierten Sachverständigen

GrundrissMaßstab 1:100 · AusschnittBeispielAusschnitt aus einem bemaßten Grundriss im Maßstab 1:100, gezeichnetes Beispiel: Räume mit Flächenangabe, Maßketten an den WändenSo sehen Ihre Unterlagen aus
Auf einen Blick

Mit Stempel eines zertifizierten Sachverständigen für Immobilienbewertung

Er bestätigt Ihre Wohnflächenberechnung mit seinem Stempel. Grundlage ist unser Aufmaß bei Ihnen vor Ort.

Sie suchen

  • Im Vertrag steht eine andere Fläche, als die Räume hergeben.
  • Eine Zahl, die sich prüfen lässt: für Miete, Nebenkosten oder Kauf.
  • Jemanden, der vor Ort nachmisst.

Sie bekommen

  • Aufmaß in Ihrer Wohnungdigital aufgenommen, die wichtigen Maße von Hand nachgemessen
  • Wohnflächenberechnung nach WohnflächenverordnungRaum für Raum belegt, mit Regelwerk und Datum
  • Stempel eines zertifizierten Sachverständigenfür Immobilienbewertung, auf Ihrer Berechnung
  • Festpreis ab 334 Eurofür eine Wohnung auf einer Etage, inkl. MwSt., mit Grundriss ab 399 Euro
Was der Stempel bedeutet: Ein zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung aus dem Fachteam unseres Partners bestätigt Ihre Wohnflächenberechnung mit seinem Stempel. Grundlage ist unser Aufmaß bei Ihnen vor Ort, er selbst war nicht in Ihren Räumen. Welche Stelle ihn zertifiziert hat, nennen wir Ihnen gern auf Nachfrage.Das Siegel oben ist eine Zeichnung, nicht der Stempel selbst.

Im Mietvertrag stehen 78 Quadratmeter, im Inserat standen 82, und beim Nachmessen mit dem Zollstock kommen Sie auf keine der beiden Zahlen. Wir messen die Wohnung vor Ort auf. Gerechnet wird nach der Wohnflächenverordnung, damit eine Zahl dasteht, die sich prüfen lässt.

Die Zahl im Vertrag

Stimmt die Wohnfläche?

Die Wohnfläche steht im Mietvertrag, im Exposé, in der Nebenkostenabrechnung und im Bescheid über den Grundsteuerwert. Nachgemessen hat sie oft seit Jahrzehnten niemand. Solange alle zufrieden sind, fällt das nicht auf. Zum Thema wird sie, wenn Geld daran hängt: bei der Miete, bei den Nebenkosten, beim Kaufpreis.

Dann muss gemessen werden. Ob Sie es Wohnung vermessen oder Wohnung ausmessen lassen nennen: Gemeint ist das Aufmaß der Wohnung. Wir nehmen jeden Raum vor Ort auf und messen die entscheidenden Maße von Hand nach. Daraus wird die Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) berechnet. Das ist ein Aufmaß der Innenräume und keine amtliche Vermessung: Grundstücksgrenzen und die Einmessung von Gebäuden für das Kataster übernehmen das Katasteramt oder Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.

Wohngefühl Immobilien aus Duisburg misst Wohnungen vor Ort nach und liefert die Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung: 334 Euro für eine Wohnung auf einer Etage, mit Stempel und Mehrwertsteuer, zusammen mit dem Grundriss 399 Euro. In den Orten des Einsatzgebiets ist die Anfahrt enthalten. Stand 2. Oktober 2026. Mit Grundriss kostet eine Maisonette über zwei Etagen 648 Euro.

Drei Anlässe

Für Vermieter, für Mieter, für Käufer

Vermieter: vor der Mieterhöhung
Für eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zählt die tatsächliche Wohnfläche, nicht die Zahl im Vertrag. So hat es der Bundesgerichtshof am 18. November 2015 entschieden (VIII ZR 266/14). Wer vorher misst, begründet seine Erhöhung mit einer Zahl, die sich Raum für Raum nachrechnen lässt. Das kann zu Ihren Gunsten ausgehen oder zu Ihren Ungunsten. Auch wenn die Wohnung größer ist als gedacht, bleibt die Erhöhung an die Kappungsgrenze gebunden.
Vermieter: Nebenkosten
Werden Betriebskosten nach Wohnfläche verteilt, kommt es auf den Anteil an der tatsächlichen Gesamtfläche an (Bundesgerichtshof, Urteil vom 30. Mai 2018, VIII ZR 220/17). Wer nur eine Wohnung neu misst, verschiebt den Schlüssel für alle. Mehr dazu: Wohnflächenberechnung für Hausverwaltungen.
Mieter: wenn die Wohnung kleiner wirkt
Ist die Wohnung um mehr als zehn Prozent kleiner als im Mietvertrag angegeben, sieht der Bundesgerichtshof darin einen Mangel (Urteil vom 24. März 2004, VIII ZR 295/03). Unterhalb dieser Schwelle sieht es anders aus. Ob Ihre Wohnung darüber oder darunter liegt, zeigt nur eine Messung nach der richtigen Regel. Mit dem Ergebnis gehen Sie zu Ihrem Mieterverein.
Käufer: vor dem Notartermin
Die Wohnfläche aus dem Exposé wird nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. November 2015 in aller Regel nicht Teil des Kaufvertrags, wenn sie in der notariellen Urkunde nicht steht (V ZR 78/14). Wer sichergehen will, lässt vor der Beurkundung messen. Das geht nur mit Zustimmung des Verkäufers. Alles Weitere besprechen Sie mit dem Notar.

Die Urteile finden Sie im Volltext auf bundesgerichtshof.de. Wir geben wieder, was dort entschieden wurde. Eine Rechtsberatung im Einzelfall ist das nicht.

Wo Zahlen auseinanderlaufen

Dachschräge, Balkon, Nische: hier steckt die Abweichung

In einem rechteckigen Zimmer mit geraden Wänden verrechnet sich kaum jemand. Die Unterschiede entstehen an drei Stellen.

Unter der Dachschräge zählt die Fläche erst ab zwei Metern Höhe ganz, zwischen einem und zwei Metern zur Hälfte, darunter gar nicht. Wer dort die volle Bodenfläche ansetzt, kommt schnell auf mehrere Quadratmeter zu viel.

Balkone und Loggien zählen in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte. Ältere Berechnungen haben oft die Hälfte angesetzt.

Im Kleinen rechnet die Verordnung genau: Fußleisten und fest eingebaute Möbel werden nicht abgezogen. Treppen mit mehr als drei Stufen und Türnischen bleiben außen vor, ebenso Fensternischen, die nicht bis zum Boden reichen. Bodentiefe Nischen zählen erst mit, wenn sie tiefer als 13 Zentimeter sind.

Quelle: § 3 und § 4 Wohnflächenverordnung.

Schnitt A-AMaßstab 1:100 · Zusatzblatt

Beispiel
1,00 m 2,00 m KÜCHE FLUR SCHLAFZIMMER Spitzboden, nicht ausgebaut Abseite 2,80 0,90 zählt ganz zur Hälfte 0,40 zählt nicht 2,60 Dachfenster

Zum Verschieben wischen.

Ein erfundenes Beispiel: Das Schlafzimmer hat 16,40 Quadratmeter Boden. Unter der Schräge zählen 0,40 Meter Tiefe gar nicht und 0,90 Meter zur Hälfte. Als Wohnfläche bleiben 13,00 Quadratmeter. Ein Schnitt gehört nicht zum Festpreis, Sie können ihn im Rechner dazunehmen.
Zum Verschieben wischen oder scrollen.
Beim Termin

So wird eine Wohnung vermessen

1

Rundgang

Wir gehen mit Ihnen einmal durch, damit kein Raum fehlt: auch Abstellkammer, Balkon und der Kellerraum zur Wohnung.

2

Aufnahme

Jeden Raum nehmen wir digital auf. Dabei entsteht ein räumliches Abbild mit allen Wänden, Türen und Fenstern.

3

Handmaß

Länge und Breite jedes Raums messen wir zusätzlich von Hand nach, unter Schrägen auch die Höhen.

4

Plan und Berechnung

Aus unserer Aufnahme erstellt das Fachteam unseres Partners Grundriss und Berechnung. Dafür gehen die Aufnahmen an dieses Team und werden für nichts anderes verwendet.

5

Abgleich

Die fertige Berechnung legen wir neben unsere Handmaße. Erst wenn beides zusammenpasst, bekommen Sie die Unterlagen.

Für eine Wohnung dauert das etwa eine Stunde. Bei vermieteten Wohnungen reicht es, wenn Ihr Mieter uns hereinlässt. Die Berechnung trägt den Stempel eines zertifizierten Sachverständigen für Immobilienbewertung aus dem Fachteam unseres Partners. Den ganzen Ablauf von der Anfrage bis zur Rechnung haben wir unter Wohnflächenberechnung: Kosten und Ablauf beschrieben.

KI-generiertes Symbolbild: leeres Dachzimmer mit niedriger Wand unter der Schräge, Dachfenster und Eichendielen KI-generiertes Symbolbild
Unter der SchrägeDer Boden reicht bis an die niedrige Wand. Zur Wohnfläche zählt er dort nur zum Teil.
Drei Beispiele

Was es kostet, eine Wohnung vermessen zu lassen

Wie groß die Wohnung ist, spielt für den Preis keine Rolle. Jeder Betrag ist ein Festpreis mit Mehrwertsteuer. In den Orten unseres Einsatzgebiets ist die Anfahrt enthalten; liegt Ihre Wohnung woanders, zeigt Ihnen der Rechner die Anfahrt als festen Betrag.

Wohnung, eine EtageAufmaß vor Ort, Grundriss und Wohnflächenberechnung mit Stempel399 €
Nur die BerechnungAufmaß vor Ort und Wohnflächenberechnung mit Stempel, ohne Plan334 €
Maisonette, zwei EtagenGrundriss beider Etagen und Wohnflächenberechnung mit Stempel648 €

Sollen mehrere Wohnungen im selben Haus gemessen werden, wird es je Wohnung günstiger. Den genauen Betrag zeigt der Kostenrechner.

Wir verwenden Ihre Angaben nur, um Ihre Anfrage zu beantworten und den Termin abzustimmen (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO). Kommt kein Auftrag zustande, löschen wir sie aus unserer Datenbank nach spätestens drei Monaten und aus der Kundenverwaltung nach spätestens zwölf Monaten. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

Unverbindliche Anfrage. Sie bekommen ein Angebot per E-Mail, erst Ihre Antwort darauf ist der Auftrag.
Häufige Fragen

Was Vermieter, Mieter und Käufer wissen wollen

Was kostet es, eine Wohnung vermessen zu lassen?

Bei uns 334 Euro für die Wohnflächenberechnung einer Wohnung auf einer Etage, mit Aufmaß vor Ort, Stempel und Mehrwertsteuer. Zusammen mit dem Grundriss sind es 399 Euro. In unserem Einsatzgebiet ist die Anfahrt enthalten. Den Preis für Maisonetten, Häuser und ganze Mehrfamilienhäuser zeigt der Kostenrechner.

Wie viel Prozent darf die Wohnfläche abweichen?

Im Mietrecht hat der Bundesgerichtshof eine Grenze gezogen: Ist die Wohnung um mehr als zehn Prozent kleiner als im Mietvertrag angegeben, liegt ein Mangel vor (Urteil vom 24. März 2004, VIII ZR 295/03). Das gilt auch, wenn im Vertrag „ca.“ vor der Zahl steht (Urteil vom 10. März 2010, VIII ZR 144/09). Bei Mieterhöhung und Betriebskosten gibt es diese Schwelle nicht: Dort zählt die tatsächliche Fläche (Urteile vom 18. November 2015, VIII ZR 266/14, und vom 30. Mai 2018, VIII ZR 220/17). Was daraus in Ihrem Fall folgt, klären Sie bitte mit einem Mieterverein, Ihrem Verband oder einer Anwältin.

Wer muss die Wohnungsgröße beweisen?

Das hängt davon ab, wer sich worauf beruft, und ist eine Rechtsfrage für den Einzelfall. Unsere Rolle ist die Messung: Sie bekommen eine Berechnung, in der jeder Raum mit seiner Fläche steht und die nennt, nach welcher Regel gerechnet wurde. Damit können beide Seiten nachrechnen.

Was tun, wenn die Wohnungsgröße nicht stimmt?

Lassen Sie zuerst messen, bevor Sie etwas fordern oder ändern. Erst mit einer belegten Zahl wissen Sie, ob die Abweichung klein ist oder ins Gewicht fällt. Mit dem Ergebnis gehen Sie zu Ihrem Mieterverein, Ihrem Eigentümerverband oder einer Anwältin. Eine Rechtsberatung geben wir nicht.

Gilt Ihre Messung vor Gericht?

Unsere Berechnung ist eine private Messung. Sie zeigt beiden Seiten, wie gerechnet wurde. Kommt es zum Prozess, bestimmt das Gericht selbst, wer misst.

Darf der Vermieter die Wohnung vermessen lassen?

Zutritt zur vermieteten Wohnung braucht nach der Rechtsprechung einen konkreten sachlichen Grund und eine Ankündigung (Bundesgerichtshof, Urteil vom 4. Juni 2014, VIII ZR 289/13). Ob ein Aufmaß dafür genügt, hat das Gericht nicht entschieden. In der Praxis klappt es am besten mit einer freundlichen Ankündigung und einem Termin, der dem Mieter passt. Termin, Dauer und Ablauf für Ihre Ankündigung nennen wir Ihnen.

Ist das eine amtliche Vermessung?

Nein. Wir messen Innenräume auf, daraus wird die Wohnfläche berechnet. Grundstücksgrenzen und die Einmessung von Gebäuden für das Kataster sind Sache des Katasteramts und der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure.

Messen Sie auch Häuser und ganze Mehrfamilienhäuser?

Ja. Bei einem Einfamilienhaus messen wir die Etagen, die Sie im Plan haben möchten. Bei einem Mehrfamilienhaus messen wir auf Wunsch alle Wohnungen nach derselben Regel. Warum das für die Nebenkosten zählt, steht unter Wohnflächenberechnung für Hausverwaltungen.

Der erste Schritt

Eine Zahl, die sich nachrechnen lässt

Schicken Sie uns die Anfrage. Wir rufen in der Regel innerhalb eines Werktags zurück, kommen zu Ihnen und messen jeden Raum auf.

Aufmaß anfragen
Oder direkt: 02151 9281300, Montag bis Freitag 10 bis 18 Uhr.
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